Die Bieneninspektoren sind die amtlichen Vertreter der Tierseuchenpolizei. Sie sind dem kantonalen Bieneninspektor und dem Kantonstierarzt unterstellt. Die Bieneninspektoren werden durch den Staatsrat für eine unbestimmte Dauer ernannt. Sie müssen im Besitze des Fähigkeitsausweises für Bieneninspektoren sein.

Die Tätigkeit des kantonalen Bieneninspektors und der Bieneninspektoren wird durch das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966, durch die Tierseuchenverordnung vom 22. Juni 1995, das Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierseuchengesetz vom 13. November 2008 sowie das kantonale Pflichtenheft geregelt.

Das Oberwallis ist in fünf Bieneninspektorenkreise eingeteilt. Diese, aus früherer Zeit stammende Aufteilung, hat heute keine grosse Bedeutung mehr. Ansprechperson der Imkerinnen und Imker ist jeweils der Bieneninspektor der Region, in der sich der Bienenstand befindet. Dieser hat die Aufgabe in seinem Wirkungsgebiet den Bienenzüchterinnen und Bienenzüchtern, gemäss seiner Funktion, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Unsere Inspektoren helfen gerne weiter. Lieber einmal zu oft Hilfe anfordern als dass eine unerkannte Krankheit sich ungehindert ausbreiten kann!

Region Zuständig Kontakt
Region Vispertal Andreas Katna 079 399 71 68
Kant. Bieneninspektor Franz-Josef Salzmann 079 319 82 64
Region Aletsch-Goms Marco Bohnet 079 519 75 68
Region Brig Markus Eyer 079 229 15 85
Region Visp Adrian Heinzmann 078 740 75 17
Region Saas Leonhard Simonet 079 361 51 30
Region Westlich Raron Anton Rickenbach 079 457 86 28
Region Leuk Anton Rickenbach 079 457 86 28